Pressemitteilung – Veröffentlicht 7. Dezember 2021, 12:38 Uhr
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus
Die Landesregierung hat die 2G-Plus-Regelung der neuen Corona-Verordnung noch einmal präzisiert. Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.