Mitteilung Ordnungsamt Stadt Karlsruhe – Veröffentlicht 1. Juni 2020, 14:18 Uhr
Die wesentlichen Änderungen ab dem 2. Juni:
Hier im Folgenden die wesentlichen Änderungen zu den aktuellen Coronaverordnungen des Landes für Sie zusammengefasst:
• Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen dürfen wieder öffnen.
• Kulturveranstaltungen jeglicher Art, wie Konzerte, Lesungen, Liederabende, Theater- und Tanzaufführungen, sowie Kinos dürfen wieder für bis zu 99 Personen stattfinden, bzw. öffnen.
• Auch Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Personengesellschaften und Behörden dürfen wieder bis zu 99 Personen stattfinden.
• In Arztpraxen und in Praxen sonstiger Heilberufe gilt nun ebenfalls eine Maskenpflicht.
• Jugendhäuser dürfen wieder öffnen.
• Auch Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
• Bis auf Clubs und Diskos dürfen alle Arten von Gaststätten, Bars und Kneipen wieder ihren Betrieb aufnehmen.