Pressemitteilung Land Baden-Württemberg – Veröffentlicht 11. Dezember 2020, 12:00 Uhr
Standorte für Kreisimpfzentren stehen fest -Aktualisierte Liste
Die Botschaft der Landesregierung ist klar: "Auch an rund 50 dezentralen Standorten können wir ab 15. Januar 2021 gegen das Coronavirus impfen," sagt Gesundheitsminister Manne Lucha.
Die Standorte für die Kreisimpfzentren stehen fest. Bis Mittwochvormittag hatten die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise Gelegenheit, dem Ministerium für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte zu melden. Hierzu hatten sie einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen für eine geeignete Liegenschaft einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren erfolgte in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Nach den neun Zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm sollen die Standorte für die Kreisimpfzentren am 15. Januar 2021 betriebsbereit sein.